Garantie-
bestimmungen
1. Gegenstand der Garantie
Die folgenden Garantiebestimmungen gelten für die ab 1. September 2018 in Betrieb genommenen VoltStorage SMART Energiespeicher mit einer Seriennummer, die mit AA-XXXX beginnt. Dabei bezieht sich diese Herstellergarantie ausschließlich auf den VoltStorage SMART Energiespeicher, der mit Seriennummer im Speichregistrierungsformular bezeichnet wird („garantieberechtigtes Produkt“). Das Speichregistrierungsformular wird dem Kunden („garantieberechtigter Betreiber“) nach erfolgter Inbetriebnahme zur Unterschrift übergeben. In diesem Speichregistrierungsformular muss bestätigt werden, dass der VoltStorage fachmännisch angeschlossen und gemäß den Aufstellbedingungen aufgestellt und in Betrieb genommen wurde. Des Weiteren sind die Daten des Installateurs und/oder Fachpartners einzutragen, der diese Arbeiten durchgeführt hat. Dieser Nachweis der korrekten Installation ist erbracht, wenn alle Punkte chronologisch gemäß Speichregistrierungsformular fachmännisch und mit der gebotenen Sorgfalt ausgeführt und durch Unterschrift des Installateurs bestätigt werden.
2. Zustandekommen der Garantie
Diese Herstellergarantie wird von der VoltStorage GmbH dem garantieberechtigten Betreiber direkt angeboten. Der Vertrag kommt zustande, in dem der Installateur und/oder Fachpartner oder der garantieberechtigte Betreiber der VoltStorage GmbH das unterschriebene Inbetriebnahmeprotokoll (auf elektronischem Wege an support@voltstorage.com oder postalisch an VoltStorage GmbH, Gmunder Str. 37, 81379 München) zusendet. Die Zusendung hat innerhalb von 30 Tagen nach erfolgreicher Installation zu erfolgen.
3. Weitere Ansprüche
Diese Herstellergarantie räumt dem garantieberechtigten Betreiber im Umfang und nach den Maßgaben dieser Bestimmungen Ansprüche ergänzend zu den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen ein. Mangelbeseitigungsansprüche gegenüber dem jeweiligen Verkäufer, Installateur und/oder Fachpartner bleiben unberührt.
4. Dauer der Garantie
Diese Herstellergarantie gilt für Garantiefälle (gemäß Ziffer 5 dieser Erklärung), welche nachweislich bis zum Ablauf des 120. Monats nach erfolgter Inbetriebnahme des garantieberechtigten Produkts oder einem Energiedurchsatz von 136 MWh entstehen. Die Garantie endet sobald eine dieser beiden Bedingungen nicht mehr erfüllt sind. Für ordnungsgemäß reparierte oder ersetzte garantieberechtigte Produkte oder Teilen daraus gilt die Garantie bis zum Ablauf des für das zuerst ausgelieferte garantieberechtigte Produkt. Gesetzliche und/oder vertragliche Gewährleistungsansprüche, welche während einer gesetzlichen oder vertraglichen Gewährleistungsfrist auftreten, können aus der Garantie nicht abgeleitet werden. Jegliche Ansprüche aus der Garantie sind vom garantieberechtigten Betreiber (oder des ausführenden Installateurs und/oder Fachpartners unter Angabe einer vertretungsvollmacht des garantieberechtigten Betreibers) innerhalb des Garantiezeitraums gegenüber der VoltStorage GmbH schriftlich geltend zu machen. Die Geltendmachung muss dabei innerhalb von 30 Tagen nach der Fehlerindikation erfolgen.
5. Garantiefall
Der Garantiefall tritt ein, wenn die Kapazität der Batterie 80% der im Datenblatt beschriebenen regulär nutzbaren Nennkapazität unterschreitet oder in anderen Teilen des Systems eine Abweichung von größer +/- 20% der im Datenblatt genannten Leistungsmerkmalen festgestellt wird. Die Kapazität muss dabei DC-seitig mit einem Lade- und Entladestrom von 30A mit einer Ladeschlusspannung von 28.9 V und einer Entladeschlusspannung von 13.6 V (IU) bei Raumtemperatur gemessen werden.
6. Rechte aus der Herstellergarantie
Beim Eintritt eines Garantiefalles ersetzt VoltStorage das entsprechende fehlerhafte Teil oder Baugruppe. Die Ersatzteile oder –baugruppen müssen in der Beschaffenheit und Spezifikation im Einklang mit den zu ersetzenden Teile oder Baugruppen sein. Das Eigentumsrecht der fehlerhaften Teile oder Baugruppen liegt nach erfolgreichen Austausch bei der VoltStorage GmbH. Jegliche über den Ersatz des Systemteils hinausgehenden Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen soweit an dem garantieberechtigten Produkt im Rahmen der Überprüfung kein den Garantiefall auslösender Defekt festgestellt wird, bzw. aus einem der in Ziffer 7 aufgeführten Umstände kein Anspruch aus der Herstellergarantie besteht, kann VoltStorage vom garantieberechtigten Betreiber Ersatz der im Rahmen der Überprüfung entstandenen Kosten verlangen. Etwaige Kosten für Arbeitszeiten, die durch den Austausch oder die Reparatur von Teilen entstehen, hat der garantieberechtigte Betreiber selbst zu tragen.
7. Garantieausschlüsse
Die Garantieansprüche sind – sofern der geltend gemachte Mangel hierdurch jedenfalls mitverursacht wurde – in folgenden Fällen ausgeschlossen:
- Nicht sachgemäße Verwendung gemäß dem jeweils aktuellen Handbuch oder der Betriebsanleitung durch den garantieberechtigten Betreiber, von ihm beauftragten Dritten oder des Installateurs und/oder Fachpartners
- Nicht sach- und fachgemäße, oder nicht normgerechte, oder nicht entsprechend den Installationsanweisungen bzw. Hinweisen (einschließlich der Installations- und Betriebsanleitung für das garantieberechtigte Produkt) vorgenommene Montage, Befüllung und/oder Anschluss durch den garantieberechtigten Betreiber bzw. von ihm beauftragten Dritten oder des Installateurs/Fachpartners
- Unfach-, unsachgemäße oder entgegen den Betriebsanweisungen und Hinweisen durchgeführte Bedienung bzw. Betrieb des garantieberechtigten Produkts
- Aufstellung in einem Bereich, in dem die im Datenblatt festgesetzten Umgebungsbedingungen (speziell der Luftfeuchtigkeit, Temperatur und Aufstellhöhe) über- bzw. unterschritten werden
- Eigenmächtige Verbringung des garantieberechtigten Produkts an einen anderen Ort
- Eigenmächtige Veränderungen oder Reparaturen jeglicher Art, sowie das eigenmächtige Öffnen des VoltStorage Gehäuse durch den garantieberechtigten Betreiber oder beauftragten Dritten ohne vorherige Autorisierung von VoltStorage
- Verwendung von Ersatzteilen, Zubehör und Werkzeugen, welche nicht von VoltStorage bereitgestellt oder Autorisiert wurden
- Nichtdurchführung einer Wartung, sofern diese in den Wartungsanweisungen aufgeführt ist
Fremdkörpereinwirkung und höhere Gewalt, nicht ausschließlich aber im speziellen eine starke mechanische Fremdeinwirkung von außen - Auftretende Überspannungen im Versorgungsspannungsnetz, an welches das Garantieberechtigte Produkt angeschlossen ist, sowie Fehler in den Schutzeinrichtungen des Verteilers, an dem das garantieberechtigte Produkt angeschlossen ist
- Nicht durch VoltStorage zu vertretende Transportschäden
- Schäden am Produkt durch Änderung der nationalen oder lokalen Gesetzgebung und Regularien.
8. Garantieverkürzung
Die Herstellergarantie für elektronische Bauteile beträgt fünf Jahre.
9. Übertragung der Garantie
Diese Herstellergarantie einschließlich der daraus resultierenden Garantieansprüche kann von einem garantieberechtigten Betreiber nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung VoltStorage auf einen Dritten übertragen werden.
10. Außerhalb der Garantie
Für den Fall, dass Servicearbeiten am Produkt außerhalb des Garantie notwendig sind, stellt die VoltStorage GmbH dem Kunden seinen After-Sales-Service zur Verfügung. Die anfallenden Arbeits-, Material und Ersatzteilkosten sind dabei vom Kunden zu tragen. Der Kunde stellt der VoltStorage GmbH im Zuge der Service-Anfrage alle nötigen Informationen sowie eine ausführliche Beschreibung des Fehlers zur Verfügung, damit die VoltStorage GmbH die Fehlerursache identifzieren und mögliche Maßnahmen zu Fehlerbehebung vorschlagen kann. Dabei behält sich die VoltStorage GmbH den Einsatz seines After-Sales-Services vor. Der Kunde hat daraufhin die Möglichkeit die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Fehlerbehebung bei der VoltStorage GmbH zu beauftragen oder das Recycling Cashback Angebot der VoltStorage GmbH anzunehmen. Dieses beinhaltet Abbau, Abtransport und Recycling des Energiespeichers und für dessen Betrieb installierter Teile und Baugruppen durch den After-Sales-Service der VoltStorage GmbH. Der Kunde erhält bei Annahme des Recycling Cashback Angebots eine Vergütung in Höhe von 100 Euro. Das Eigentumsrecht für die abgebauten und abtransportierten Teile und Baugruppen geht dadurch auf die VoltStorage GmbH über.
11. Schlussbestimmungen
Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts (Kollisionsrecht) und des UN Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist München, sofern es sich bei einem garantieberechtigten Betreiber (i) um einen Kaufmann, (ii) einen Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, oder (iii) eine Privatperson ohne allgemeinen Gerichtsstand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland handelt.