Allgemeine
Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „Bedingungen“ genannt) zwischen der VoltStorage GmbH (im Folgenden: „VoltStorage”) und dem Vertragspartner (im Folgenden: “Kunde”) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinn von § 310 I BGB und richten sich ausschließlich an Unternehmer und Wiederverkäufer, nicht jedoch an Verbraucher.

1.2. Sämtliche Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von VoltStorage erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen, auch wenn auf Ihre Geltung nicht nochmals ausdrücklich hingewiesen worden ist.

1.3. Diese Bedingungen gelten ausschließlich; etwaige abweichende Bedingungen erkennt VoltStorage nicht an, es sei denn, VoltStorage hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn VoltStorage in Kenntnis etwaiger abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführt.

1.4. Sämtliche von VoltStorage erstellten Unterlagen, wie z.B. Zeichnungen, Präsentationen, Pläne und Abbildungen, die dem Kunden überlassen wurden, unterliegen dem Schutz durch das Urheberrecht und dürfen ohne Genehmigung durch VoltStorage nicht vom Kunden verwertet oder Dritten übergeben werden. Der Kunde haftet für jeglichen Schaden, den die unrechtmäßige Verwendung dieser Informationen zur Folge hat.

2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

2.1. Alle Angebote sind immer freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine Annahmefrist enthalten. Das gilt insbesondere auch für Angebote und Angaben in Werbematerial, in Katalogen und auf Internetseiten.

2.2. Bestellungen vom Kunden über die Webseite, in Textform oder schriftlich sind bindende Angebote auf Abschluss eines Kaufvertrags.

2.3. Bestellungen und Aufträge werden erst rechtsverbindlich, wenn diese innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich angenommen oder mit dem Kunden auf Vereinbarung ausgeführt werden. Einer Annahme kommt die Rechnungsstellung innerhalb dieser Frist gleich.

2.4. Die Annahme der Bestellung geschieht unter Vorbehalt der technischen Realisierbarkeit sowie der Selbstbelieferung durch Zulieferer.

2.5. Vertragsgegenstand sind nur die Leistungen und Produkte aus der Auftragsbestätigung.

2.6. VoltStorage ist befugt den gesamten oder Teile des Auftrags an Dritte zu übertragen.

2.7. Eigenschaften, Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien sind gesondert schriftlich vereinbart.

2.8. Angaben zum Gegenstand/Leistung (z.B. technische Daten) sind nur annähernd maßgeblich.

2.9. Auch Wirtschaftlichkeitsberechnungen, technische Auskünfte oder beratende Tätigkeiten gelten ausschließlich der Orientierung und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche in Verbindung stehende Variablen und Gesetze sich jederzeit ändern können.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Sofern die Auftragsbestätigung nichts anderes vorgibt, verstehen Preise sich gemäß den Angaben der Preisliste für VoltStorage Fachpartner und ggf. am Liefertag geltende gesetzliche Umsatzsteuer. Zuzügliches wird gesondert in Rechnung gestellt.

3.2. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum rein zu leisten. Schuldbefreiende Zahlung hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen.

3.3. Ungeachtet anders lautender Bestimmungen des Kunden werden Zahlungen zunächst auf ältere Schulden, und zwar zunächst auf Kosten, Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.

3.4. Durch das Absenden der Bestellung in der Webseite gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab, welches auf den Abschluss eines Kaufvertrages über das/die im Warenkorb enthaltene/n Produkt/e gerichtet ist. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit VoltStorage allein maßgeblich an.

3.5. Wenn VoltStorage nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die die Erfüllung offener Forderungen von VoltStorage aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis aufgrund verminderter Kreditwürdigkeit des Kunden gefährden, ist VoltStorage berechtigt trotz anderslautender Vereinbarungen, Vorauszahlungen, Sicherheitsleistungen oder Barzahlung zu verlangen.

3.6. VoltStorage ist zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, sofern sich der Kunde mit seinen aus dem Vertrag hervorgehenden Pflichten trotz Mahnung und nach Ablauf der gesetzten Frist weiterhin in Verzug befindet.

4. Lieferzeit

4.1. Von VoltStorage in Aussicht gestellte Liefertermine und Fristen gelten nur als annähernd und unverbindlich.

4.2. Schriftlich vereinbarte Liefertermine und -fristen sind eingehalten, wenn die Ware bis zu ihrem Ablauf dem mit dem Transport beauftragten Dritten übergeben wurde.

4.3. Sofern ein schriftlich vereinbarter, verbindlicher Liefertermin überschritten wird und die Gründe der Nichtlieferung VoltStorage zuzurechnen sind, ist der Kunde nach Ablauf der von ihm gesetzten Nachfrist und unter Ausschluss anderer Rechte berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.

4.4. Gerät VoltStorage durch eigenes Verschulden in Verzug und die Ursache der Vertragsverletzung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, stehen dem Kunden Schadenersatzansprüche zu, die durch vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt sind.

4.5. VoltStorage ist berechtigt, Teillieferungen zu leisten.

4.6. Wird die Ware vom Kunden nicht termingerecht abgenommen, ist VoltStorage berechtigt, den hierdurch entstandenen Schaden und Mehraufwand ersetzt zu verlangen.

5. Versand und Gefahrenübergang

5.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat, soweit nichts anderes bestimmt ist. Der Versand erfolgt kostenfrei.

5.2. Die Wahl der Versand- und Verpackungsart unterliegt dem pflichtgemäßen Ermessen von VOLTSTORAGE.

5.3. Die Gefahr geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes vom Spediteur auf den Kunden über.  Wird eine Verzögerung des Versands oder der Abnahme ohne Verschulden von VoltStorage durch den Kunden verursacht, geht die Gefahr an dem Tag über, an dem VoltStorage den Kunden über die Versandbereitschaft des Liefergegenstands informiert. Der Kunde haftet für alle entstehenden Schäden und Mehrkosten.

5.4. Die Lieferung ist vom Kunden bei Übernahme vom Spediteur auf sichtbare Schäden zu überprüfen, welche ggf. im Speditionsübergabeprotokoll schriftlich zu vermerken sind. VoltStorage ist unverzüglich über festgestellte Schäden zu unterrichten.

5.5. Soweit VoltStorage in der Auftragsbestätigung vermerkte Sonderleistungen zu erbringen hat, ist der Kunde verpflichtet in der Ausführung dieser Leistungen, sofern erforderlich, ordnungsgemäß und fristgerecht mitzuwirken.

6. Mängelansprüche und Haftungsbeschränkung

6.1. Die Haftung von VoltStorage auf Schadensersatz setzt voraus, dass der Kunde seinen Untersuchungs- und Rügepflichten aus § 377 HGB unmittelbar nach Lieferung nachgekommen ist und festgestellte Mängel unverzüglich gegenüber VoltStorage angezeigt hat.

6.2. Die folgenden Mängelansprüche bestehen nicht, wenn ohne ausdrückliche Zustimmung von VOLTSTORAGE jegliche Änderungen an den Produkten vorgenommen Betriebshinweise nicht befolgt wurden und darin die Ursache des Mangels liegt oder dadurch Nachbesserungsarbeiten erschwert werden. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

6.3. Für den Fall, dass die Mängelrüge rechtzeitig und begründet erfolgt, kann VoltStorage nach Wahl den Mangel am Installationsort oder im Lieferwerk beseitigen oder Ersatz liefern. Im Falle der Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung übernimmt VoltStorage sämtliche Kosten. Der Kunde ist berechtigt, VoltStorage eine angemessene Frist für mindestens drei Nachbesserungsversuche zu setzen. Schlägt die Nacherfüllung drei Mal fehl, hat der Kunde nach seiner Wahl Anspruch auf Minderung der Vergütung oder Rückzug vom Vertrag. Der Anspruch auf Mängelhaftung entfällt, wenn der Kunde VoltStorage keine Möglichkeit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist geboten hat.

6.4. VoltStorage haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

6.5. VoltStorage haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von VoltStorage oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer von VoltStorage gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel. Eine Haftung nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bestehender Forderungen verbleibt VoltStorage Eigentümer aller gelieferten Waren.

7.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist VoltStorage berechtigt den Liefergegenstand auf Kosten des Kunden zurücknehmen und zu verwerten. Der Verwertungserlös wird abzüglich der entstandenen Kosten auf die Verbindlichkeiten des Kunden angerechnet. In der Rücknahme der Ware liegt ein Rücktritt vom Vertrag.

7.3. Der Kunde ist berechtigt die gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern und zu verarbeiten, sofern er nicht in Zahlungsverzug gerät, ein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Sämtliche hinsichtlich der Weiterveräußerung entstehende Forderungen des Kunden gegen den Abnehmer oder Dritte, tritt der Kunde schon jetzt sicherungshalber an VoltStorage ab, unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert worden ist. Der Kunde bleibt jedoch ermächtigt, die Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. VoltStorage ist nur berechtigt diese Einzugsermächtigung zu wiederrufen wenn die o.g. Zahlungsbedingungen hinsichtlich der Veräußerung nachträglich verletzt werden. In diesem Fall, ist der Kunde verpflichtet, VoltStorage alle zum Einzug erforderlichen Angaben und Unterlagen zukommen zu lassen.

7.4. Wird der Liefergegenstand vom Kunden verarbeitet oder umgebildet, erfolgt die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von VoltStorage.  Wenn die Verarbeitung oder untrennbare Vermischung der Gegenstände aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt, oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert des Liefergegenstandes, so erwirbt VoltStorage das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zum Wert der anderen verarbeiteten Stoffe zur Zeit der Verarbeitung. Wird der Liefergegenstand mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine andere Sache als Hauptsache zu sehen, so überträgt der Kunde, soweit die Hauptsache ihm gehört, VoltStorage anteilig das Miteigentum und verwahrt dieses für VoltStorage.

7.5. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde VoltStorage hierüber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, VoltStorage die in diesem Zusammenhang entstehenden außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

7.6. VoltStorage verpflichtet sich den Liefergegenstand oder die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen nach ihrer Wahl freizugeben, soweit der Wert die Höhe der gesicherten Forderung um mehr als 10% übersteigt.

8. Softwarenutzung

8.1. Dem Kunden wird ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht eingeräumt, die von VoltStorage bereitgestellte Software in Form von web-basierten oder mobilen Anwendungen einschließlich ihrer Dokumentation bestimmungsgemäß zu nutzen. Dem Handbuch und der von VoltStorage zur Verfügung gestellten Online-Hilfe ist zu entnehmen, wie die Software bestimmungsgemäß zu verwenden ist.

8.2. Das Nutzungsrecht gilt ausschließlich in Verbindung mit Produkten von VoltStorage. Eine Nutzung in Verbindung mit Geräten anderer Hersteller oder eine isolierte Nutzung ist dem Kunden nicht gestattet.

8.3. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Software zu vervielfältigen, zu verändern, zu bearbeiten oder zu veröffentlichen.

8.4. Dem Kunden ist es gestattet, die Funktionen zu nutzen und die Einstellungen zu ändern, die ihm in der Software unmittelbar zur Verfügung gestellt werden. Es ist dem Kunden nicht gestattet.

9. Datenschutz

9.1. Die vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten (wie z.B. E-Mail oder Adresse) werden von VoltStorage vertraulich und gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatengesetzes behandelt. Diese Daten werden zu Zwecken der Vertragsabwicklung, technischen Administration, Kundenbetreuung und in zulässigerweise zu eigenen Werbezwecken (z.B. Versand von Werbematerial) gespeichert und gegebenenfalls im Rahmen der Auftragsdurchführung an Erfüllungsgehilfen weitergegeben.

9.2. VoltStorage verpflichtet sich die Zusendung von Werbemitteln unmittelbar einzustellen, sofern der Kunde der Nutzung seiner Daten zu Marketingzwecken gegenüber VoltStorage widersprochen hat.

9.3. Bei Lieferung der Produkte an Dritte ist der Kunde verpflichtet, eine von VoltStorage an den Kunden übermittelte Datenschutzerklärung an den Endkunden weiter- und unterschrieben an VoltStorage zurückzugeben, sodass eine ordnungsgemäße Wartung und Prüfung der ausgelieferten Produkte durch die Übermittlung der Endkunden-Daten und deren Verarbeitung ermöglicht wird.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Es gilt dann vielmehr die jeweilige gesetzliche Regelung, die dieser Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt entsprechend im Fall des Vorliegens einer Regelungslücke.

10.2. Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts (Kollisionsrecht) und des UN Kaufrechts.

10.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist München, sofern es sich bei einem garantieberechtigten Betreiber (i) um einen Kaufmann, (ii) einen Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, oder (iii) eine Privatperson ohne allgemeinen Gerichtsstand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland handelt.

Stand: April 2020