General Terms and Conditions of Sale
1. Scope & Form
1.1.
These general terms and conditions of sale (hereinafter referred to as "GTC") apply to contracts between VoltStorage GmbH ("VoltStorage") and its customers ("Customers"; Customer and VoltStorage hereinafter individually referred to as a "Party" and collectively as the "Parties") for (i) the sale and/or delivery of movable goods (hereinafter referred to as the "Goods") and (ii) related services ((i) and (ii) together referred to as "Contractual Services"). They apply regardless of whether VoltStorage manufactures the Goods itself or purchases them from suppliers (Sections 433, 650 BGB).
1.2.
These GTC only apply if the customer is a business entity (as defined in § 14 of the German Civil Code), a legal entity under public law, or a special public fund.
1.3.
Unless otherwise agreed, these GTC, in the version valid at the time of the customer's order, shall apply as a framework agreement, at least in the version last communicated to the customer in written form, even for future contracts of a similar nature, without VoltStorage having to refer to the applicability of these GTC in each individual case.
1.4.
Diese AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als VoltStorage ihrer Geltung ausdrücklich mindestens in Textform (z. B. E-Mail), zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, z. B. auch dann, wenn VoltStorage in Kenntnis der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Vertragsleistungen gegenüber dem Kunden vorbehaltlos erbringt.
1.5.
Individuelle, im Einzelfall getroffene Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist – vorbehaltlich des Gegenbeweises – ein Vertrag bzw. die Bestätigung von VoltStorage mindestens in Textform (z. B. E-Mail) maßgebend. Außerdem haben Angebote von VoltStorage (vgl. Ziffer 2.1) Vorrang vor diesem AVB.
1.6.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind mindestens in Textform (z. B. E-Mail) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.
1.7.
Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
2. Vertragsschluss
2.1.
Angebote von VoltStorage sind – sofern nicht anders bezeichnet – stets freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn VoltStorage dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat.
2.2.
Die Bestellung der Vertragsleistungen durch den Kunden gilt als verbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrags über die Vertragsleistungen. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist VoltStorage berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Zugang der Bestellung anzunehmen („Werktage“ im Sinne dieser AVB sind alle Tage von Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage am Sitz von VoltStorage). VoltStorage nimmt das Angebot des Kunden in der Regel durch Auftragsbestätigung (z. B. per E-Mail) an. In der Auftragsbestätigung von VoltStorage ist eine verbindliche Annahme zu sehen, es sei denn, VoltStorage erklärt in der Auftragsbestätigung etwas Abweichendes.
2.3.
Vertragsgegenstand sind die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Vertragsleistungen.
2.4.
Nach Auftragsbestätigung durch VoltStorage sind vom Kunden gewünschte Änderungen und Ergänzungen des Vertrags nur nach einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Kunden und VoltStorage möglich.
Preise & Zahlungsbedingungen
3.1.
Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags aktuellen Preise von VoltStorage zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
3.2.
Sofern nicht anders angegeben, gelten die Preise jeweils zzgl. Nebenkosten (insbesondere Kosten für Zoll, Transportkosten einschließlich etwaiger Transport- und Haftpflichtversicherung, Kosten der An- und Abreise).
3.3.
Der Kunde kann bei der Bestellung auch den Versand der Ware beauftragen. VoltStorage weist den Preis für den Versand der Ware an eine vom Kunden benannte Lieferadresse (Türschwelle oder vereinbarter Abladeort) auf dem Angebot an den Kunden (Ziffer 2.1) aus oder teilt dem Kunden den Preis auf Anfrage mit. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.
3.4.
Zahlungen haben innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsstellung und Lieferung der Ware („Zahlungsfrist“) auf das in der Rechnung benannte Konto zu erfolgen. VoltStorage ist jedoch – auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung – jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse oder angemessene Sicherheitsleistung, z. B. in Form einer Bürgschaft, durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt VoltStorage spätestens mit der Auftragsbestätigung.
3.5.
Der Kunde gerät ohne Mahnung in Verzug, wenn er Zahlungen nicht innerhalb der Zahlungsfrist leistet. Der Preis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt VoltStorage vorbehalten. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
3.6.
Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nach oder werden Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, ist VoltStorage berechtigt, ausstehende Zahlungen des Kunden sofort zur Zahlung fällig zu stellen. Gleiches gilt, wenn beim Kunden kein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb mehr gegeben ist, insbesondere bei ihm gepfändet oder ein Verfahren nach der Insolvenzordnung beantragt wird.
3.7.
Eine Zahlung gilt als geleistet, wenn VoltStorage über den Betrag verfügen kann. Erst mit Eingang der Zahlung auf dem Konto von VoltStorage endet ein etwaiger Zahlungsverzug des Kunden.
3.8.
Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dies gilt nicht für Zurückbehaltungsrechte des Kunden, die auf Gegenansprüchen des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis beruhen. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden, insbesondere gem. Ziffer 8 dieser AVB, unberührt.
3.9.
Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch von VoltStorage auf Zahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, ist VoltStorage nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
4. Lieferung, Gefahrenübergang, Abnahme, Annahmeverzug
4.1.
Die Lieferung der Ware erfolgt ab Lager von VoltStorage (Ex Works VoltStorage gem. Incoterms 2020), wo auch der Erfüllungsort (§ 269 Abs. 1 BGB) für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden versendet VoltStorage die Ware an einen anderen Bestimmungsort (Versendungskauf, vgl. Ziffer 3.3). Soweit nicht anders vereinbart, ist VoltStorage berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen und Versandweg) selbst zu bestimmen. Der Abschluss einer Transportversicherung obliegt dem Kunden auf seine eigenen Kosten.
4.2.
VoltStorage ist berechtigt, Teillieferungen oder -leistungen durchzuführen, sofern der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
4.3.
Mit der Übergabe der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über (Gefahrübergang). Beim Versendungskauf findet jedoch der Gefahrübergang bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt statt. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
4.4.
Gerät der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung der Ware aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, ist VoltStorage berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens (z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Für jede angefangene Woche der Verzögerung hat VoltStorage gegen den Kunden Anspruch auf Zahlung einer pauschalen Entschädigung i. H. v. 0,5 % des Rechnungsbetrags (netto) für die Vertragsleistungen, mit deren Annahme sich der Kunde in Verzug befindet. Die Entschädigung ist insgesamt begrenzt auf 5 % des Rechnungsbetrags (netto) für die Vertragsleistungen, mit deren Annahme sich der Kunde in Verzug befindet. Der Nachweis eines höheren Schadens und die gesetzlichen Ansprüche von VoltStorage (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt. Die pauschale Entschädigung wird auf diese übersteigende Schadensersatzansprüche von VoltStorage angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass VoltStorage überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die pauschale Entschädigung entstanden ist.
5. Montage, Installation, Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1.
Ist Gegenstand des Vertrags auch die Montage und Installation der Ware, vereinbaren die Parteien einen Termin zur Montage und Installation.
5.2.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, obliegt die Entscheidung über Einzelheiten der Ausführung der Montage und Installation VoltStorage, wobei die Art der Ausführung fachgerecht sein muss.
5.3.
Der Kunde hat alle Mitwirkungshandlungen, die dafür erforderlich sind, dass VoltStorage die Vertragsleistungen ordnungsgemäß und termin- / fristgerecht erbringen kann, auf seine eigenen Kosten vorzunehmen bzw. dafür Sorge zu tragen, dass die Mitwirkungshandlungen vorgenommen werden. Er hat VoltStorage insbesondere rechtzeitig Zugang zum Ort, an dem die Ware montiert und installiert werden soll, zu geben.
5.4.
Soweit für die Montage und Installation Umbau- und/oder Vorarbeiten erforderlich sind, müssen diese bis zum vereinbarten Montagetermin abgeschlossen sein.
5.5.
Der Kunde stellt VoltStorage insbesondere sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Daten in geeigneter Weise zu Verfügung. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sämtliche Daten und Informationen vollständig und richtig sind. VoltStorage und etwaige von VoltStorage eingesetzte Dritte dürfen alle vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Daten verwenden und sich auf diese ohne Überprüfung verlassen.
5.6.
Der Kunde hat VoltStorage unverzüglich auf alle Belange, Bedenken oder Meinungsverschiedenheiten im Hinblick auf die Vertragsleistungen hinzuweisen.
5.7.
Der Kunde trägt Nachteile und Mehrkosten, die VoltStorage dadurch entstehen, dass der Kunde seine Mitwirkungs- und Informationspflichten schuldhaft verletzt. VoltStorage darüber hinaus gesetzlich zustehende Rechtsbehelfe und Ansprüche bleiben unberührt. Insbesondere ist VoltStorage auch für Leistungsmängel und Verzögerungen, die sich aus der nicht vertragsgemäßen Erbringung der vorstehenden Pflichten durch den Kunden ergeben, nicht verantwortlich.
6. Liefertermine, Lieferverzug
6.1.
Von VoltStorage in Aussicht gestellte Termine und -fristen für die Vertragsleistungen gelten stets nur annähernd. Sie sind als voraussichtliche Termine / Fristen für VoltStorage unverbindlich, es sei denn, eine feste Frist oder ein fester Termin wurde ausdrücklich zugesagt oder vereinbart. Haben die Parteien Zahlung per Vorkasse vereinbart, gelten Termine und -fristen in jedem Fall stets vorbehaltlich der rechtzeitigen Zahlung des Kaufpreises.
6.2.
VoltStorage kann – unbeschadet der Rechte aus Verzug des Kunden – vom Kunden eine Verlängerung oder Verschiebung von vereinbarten Lieferterminen und -fristen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber VoltStorage nicht nachkommt.
6.3.
VoltStorage haftet nicht für Unmöglichkeit oder für Verzögerungen, wenn und soweit diese durch höhere Gewalt verursacht worden sind. „Höhere Gewalt“ ist jedes außerhalb des Einflussbereichs von VoltStorage liegende, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignis, insbesondere Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder Pandemien und Epidemien. Sofern solche Ereignisse VoltStorage die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist VoltStorage zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern bzw. verschieben sich die Termine / Fristen um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist.
6.4.
Sofern VoltStorage verbindliche Fristen oder Termine aus Gründen, die VoltStorage nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (insbesondere Nichtverfügbarkeit der Ware), wird VoltStorage den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Frist bzw. den voraussichtlich neuen Termin mitteilen. Kann VoltStorage die Vertragsleistung auch nicht innerhalb der neuen Frist bzw. zum neuen Termin erbringen, ist VoltStorage berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird VoltStorage unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Ware in diesem Sinne gilt insbesondere (i) die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer von VoltStorage, wenn VoltStorage ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat oder (ii) wenn weder VoltStorage noch deren Zulieferer ein Verschulden trifft.
6.5.
Die Rechte des Kunden gem. Ziffer 8 und Ziffer 10 dieser AVB und die gesetzlichen Rechte von VoltStorage, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1.
XXX
7.2.
XXX
7.3.
XXX
7.4.
XXX
7.5.
XXX
7.6.
XXX
7.7.
XXX
8. Gewährleistungsrechte des Kunden für Waren
8.1.
XXX
8.2.
XXX
8.3.
XXX
8.4.
XXX
8.5.
XXX
8.6.
XXX
8.7.
XXX
8.8.
XXX
8.9.
XXX
8.10.
XXX
8.11.
XXX
9. Wareneingangskontrolle
9.1.
XXX
9.2.
XXX
9.3.
XXX
10. Haftung
10.1.
XXX
10.2.
XXX
10.3.
XXX
10.4.
XXX
10.5.
XXX
10.6.
XXX
11. Verjährung
11.1.
XXX
11.2.
XXX
11.3.
XXX
11.4.
XXX
12. Schlussbestimmungen
12.1.
XXX
12.2.
XXX
12.3.
XXX
12.4.
XXX
12.5.
XXX